Die Feiertagszensur

Als ich heute so über die einschlägigen Newsportale gesurft bin, blieb mein Blick an einem Artikel hängen, in dem von Piraten und Feiertagszensur – also, dass bestimmte Filme an Feiertagen nicht öffentlich gezeigt werden dürfen – die Rede war. Als alter FSK-Hater konnte ich mir die Chance natürlich nicht entgehen lassen, noch mehr Hass auf die FSK zu entwickeln. Ich wusste ja schon, dass es so lustige Gesetze für „stille Feiertage“ gibt. Unter anderem ja auch ein generelles Tanzverbot – wer wissen will, wann er sich dem Tanz hingeben darf und wann nicht, kann ja mal auf Wikipedia vorbeischauen. Gut, aber uns Kellerkinder interessiert ja weniger, ob wir tanzen dürfen oder nicht, sondern welchen Scheiß wir uns im Fernsehen oder auf anderen Veranstaltungen (die wir nicht besuchen) reinziehen dürfen.

Also dann … Schauen wir uns erst mal an, was die FSK eigentlich ist. Onkel Wikipedia sagt: Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH (FSK) ist eine deutsche, von der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO) getragene Einrichtung mit Sitz in Wiesbaden. Kurz gesagt: Da sitzen ein paar Pappenheimer und entscheiden darüber, welche Alterseinstufung ein Film bekommt, und teilweise auch darüber, ob der Film überhaupt in Deutschland vertrieben werden darf. Aber gut, hier geht’s ja um Feiertagszensur: Die Pappenheimer entscheiden nämlich auch darüber, ob ein Film an „stillen Feiertagen“ gezeigt werden darf.

Da ich keinerlei Richtlinien zur Feiertagszensur gefunden habe, stell ich einfach mal die These auf, dass das ungefähr so abläuft: Hans Mustermann schaut sich mal wieder gelangweilt eine dieser lustigen Komödien an. Da ihm aber der Hauptdarsteller (sagen wir mal Louis de Funès) nicht gefällt und er schon seit Jahren einen Groll gegen den Vertrieb hegt, entscheidet er kurzerhand, dass ein solches Werk nicht an Feiertagen gezeigt werden darf. Nachdem sich Hans dann 90 Minuten durch den Film gequält hat, muss er aber noch einen weiteren Film schauen. Nämlich Expendables (Teil 1) – einmal in der Langfassung und noch mal in der Kurzfassung. Um Zeit zu sparen schaut sich Hans nur die Langfassung an, im Internet informiert er sich dann über die Unterschiede. Schließlich kommt er zu dem Entschluss, dass die Kurzfassung durchaus am Karfreitag gezeigt werden darf, aber die Langfassung ist einfach viel zu krass für diesen Tag. Das geschieht allerdings nur, wenn jemand dafür bezahlt. Ansonsten kommt der Titel ohne inhaltliche Prüfung auf die Liste. Sollte es dazu aber tatsächlich Richtlinien geben, entschuldige ich mich für meine Einschätzung.

In der Zensurliste finden sich übrigens rund 700 Titel. Die einen scheinen zu lustig, die anderen zu brutal und andere wieder zu traurig zu sein. Teilweise vermute ich aber auch, dass sie einfach zu gut sind. Um mal ein paar Filme – die ich übrigens gut finde – genannt zu haben: Ghostbusters, Expendables (Langfassung), Das Leben des Brian, 28 Days Later, Blade, Marry Poppins, Police Academy und nicht zu vergessen Eis am Stiel 3, 6 und 7 – die anderen Teile gehen nämlich voll klar! Wie ihr seht, ist in der Liste so gut wie jedes Genre vertreten. Eine komplette Liste findet ihr übrigens hier.

Da gibt es also eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Deutschland, die bestimmt, was wir an einem Feiertag sehen dürfen und was nicht. Klingt logisch, wir leben ja auch in einem größtenteils christlichen Land. Da kann man nicht einfach einen lustigen Film am Freitag Abend gucken, nachdem man sich wieder vor Trauer um Jesu Tod mit einer Flasche Tequila halbwegs betäubt hat. Ich kann die Forderung von Herrn Patrick Breyer – der nette Pirat, der auf dieses Problem aufmerksam gemacht hat – jedenfalls nur unterstützen. Alles, was die FSK in ein schlechtes Licht rückt, kann nur gut sein. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit – ich mach mich jetzt mal wieder an die „richtige“ Arbeit.

Autor:
Datum: 20.01.2016
Kategorien: Blog, Seehund-Hentai

  1. 1 | BananaOne

    Schönes Bild der Nana-Crew mit Gebbi, … und wie passend die Alu-Hüte eh -Caps 🙂

  2. 2 | midimax

    Zensur technisch macht uns das viel gescholtene China sicher nichts vor.

    Und Lang- und Kurzfassungen, okay meinetwegen da gibt es sicher Unterschiede.

    Aber „Priest -3D“ (2011) ist der Länger, Kürzer oder besteht der Unterschied zur Feiertags 2D Fassung lediglich in einem 3D tauglichen Wiedergabegerät und ggf. Brille? Tante Google hat da auf die schnelle nichts gefunden.

  3. 3 | Feidl

    Die FSK hier zu kritisieren, finde ich ziemlich ungerecht. Sie muss nun mal die Feiertagsfreigabe prüfen und sitzt da zwischen zwei Stühlen, auf der einen Seite die Leute, die ihre Freigaben zu stark finden (meist junge medienbewusste Menschen wie wir), auf der anderen, die die sie zu liberal finden (meist ältere, vor allem auch christliche Politiker).
    Es gibt eine ganze Reihe von Titeln, die hätten viele Politiker gern auf dem Index, aber weil die FSK eine Freigabe gab, gibts sie trotzdem bei uns, weil eben geregelt ist, dass Filme mit FSK-Wertung nicht auf den Index kommen.
    Würde nun die FSK wesentlich liberaler abstimmen und auch bei der Feiertagsfreigabe deutlich lockerer sein, dann würden sich die ganzen meist konservativen Politiker fragen, wieso sie noch auf die FSK Wert legen soll und die gesetzlichen Regelung ändern, dass die FSK-Wertung nicht mehr anerkannt ist. Dann würde es deutlich düsterer aussehen.

    Also wenn du nicht mehr möchtest, dass die FSK über die Feiertagsfreigabe abstimmt, dann schimpf nicht über die FSK, sondern sag das den Politikern, dass die diesen Scheiß mit den stillen Feiertagen abschaffen sollen.

    • 4 | Eomyn

      Das große Problem ist doch, dass das gar nicht geprüft wird. Was man ja auch an der Titelauswahl sieht. Da werden einfach Titel in den Pott geworfen, damit halt welche drin sind.

      Und nein, eine Altersbeschränkung ist sicherlich in Ordnung. Aber Filme komplett zu verbieten, nur weil in einem Horrorfilm ein (offensichtlich aus Plastik und mit Gelatine gefüllter) Kopf explodiert ist einfach nur Käse.

      • 5 | pipapo

        Wenn du dich mit dem Thema beschäftigt hast, dann weißt du ja, dass nur sehr selten tatsächlich Filme „verboten“ werden, und das ist auch nicht die Aufgabe der FSK. FSK prüft Alters- und Feiertagsfreigabe im Rahmen der geltenden Jugendschutz- und Feiertagsgesetze, die BPJM kann indizieren (aber in der Regel nicht, wenn eine FSK-Einstufung vorliegt), und tatsächlich „verbieten“ (=beschlagnahmen) kann nur ein Gericht.

        Wenn du Onkel Wikipedia nicht nur gelesen hast, sondern auch verstehst, dann darfst du ruhig glauben, dass da bestimmt nicht „gar nicht geprüft“ wird, denn dann würde sich die Filmwirtschaft ins eigene Fleisch schneiden.

        Bei der Feiertagsfreigabe – so anachronistisch ich sie auch selbst ansehe – geht es darum, ob dieser Film religiöses (und sittliches) Empfinden stören kann. Und ja, dass kann theoretisch auch ein Film, der ab 6 Jahre freigeben ist, wenn der kleine Bub darin lachend auf das Kruzifix pinkelt (keine reale Filmszene, zumindest mir nicht bekannt, sondern nur der spontanen, vermutlich unsittlichen Vorstellungskraft des Verfassers entsprungen). Dabei hat man im Jahre 1985 wahrscheinlich andere Überzeugungen als 2015, aber solche Entscheidungen werden selten rückgängig gemacht.

        Übrigens darfst du durchaus all diese Filme auf der Liste auch am Karfreitag anschauen, egal ob auf DVD/BD, Stream oder im Festplattenrekorder gespeicherte Version, du darfst sie nur nicht öffentlich aufführen.

        Aber ich tippe mal, eine differenzierte Betrachtung der Thematik war sowieso nicht deine Intention. ^^

        • 6 | pipapo

          PS: Ja, ich weiß, du beziehst dich eigentlich nur auf die Feiertagsliste, meine Antwort ist dagegen eher allgemein bezogen. Aber da du auch über die Altersbeschränkung sprichst, die nichts mit den stillen Feiertagen zu tun hat, sehe ich es doch als richtig an, so zu antworten xD

          • 7 | Eomyn

            Mir ist durchaus bewusst, dass ich in meinen eigenen vier Wänden auch an Feiertagen einen satanistischen Kracher schauen darf. Hab auch nie was anderes behauptet, wenn du den Artikel genau durchliest. Bei der Feiertagssache wird tatsächlich nicht geprüft – oder würdest du Geld dafür zahlen, dass Hans deinen Film überprüft und für tauglich erklärt, obwohl die Gefahr besteht, dass er ihn für untauglich erklärt? Das geschieht nur auf Antrag und kostet Geld – zumindest laut Piratenpartei. Würde auch erklären, warum von Priest die 3D-Version nicht gezeigt werden darf, die 2D aber schon – die sind nämlich identisch.

            Und auch nicht durch die BPjM indizierte/beschlagnahmte Filme die z.B. gar nicht erst bei der FSK vorgelegt wurden – weil der Vertrieb evtl. das Geld sparen will und mit keiner Freigabe rechnet – kommen einen Verkaufsverbot gleich. Die darfst du nur auf Verkaufsveranstaltungen kaufen, mit abgegrenzten Bereich oder sonst irgendwo, wo sichergestellt wird, dass nur Erwachsene Zutritt haben.

            Dann kommt noch dazu, dass die FSK ja auch ein Rating verweigern kann – was den Film erst mal als jugendgefährdend einstuft. Auf Antrag einer ermächtigten Stelle (wovon es in Deutschland rund 800 gibt) und/oder durch Anregung einer Behörde bzw. eines anerkannten Trägers der freien Jugendhilfe (die in Deutschland mehrere Hunderttausend Stellen umfassen) kann der Titel dann der BPjM vorgelegt werden. Die stellen dann die Schwere der Gefährdung fest und auf welcher Liste der Titel landet.

            Ich kann durchaus nachvollziehen, dass man manche Titel komplett verbietet – gibt genug Shit da draußen. Aber dann gibt’s wiederum andere Titel, die einfach Uralt sind und die heutzutage weniger Brutal wirken als der neueste Rambo.

            Meiner Meinung nach geht also erst mal alles von der FSK (als erste Instanz) aus.

  4. 8 | Viktor

    Da haben die (christlichen) Hinterwäldler ganze Arbeit geleistet, die (erfolgreiche) Säkularisierung Deutschlands zu untergraben. D:

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